EN 1149-5

EN 1149-5

Elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung

Picto Norm EN 1149-5

Personal protective equipment EN 1149-5

Schutzkleidung, deren Materialien und Konzeption als Ergänzung zum System der Erdung der Vermeidung zündfähiger Entladung in explosionsgefährdeten Bereichen dient.

  • Elektrostatische Eigenschaften werden durch Behandlung oder Einarbeitung ableitender Fasern (Inox, Carbon usw.)
  • Tragen antistatischer Schuhe EN ISO 20345:2004 Norm A
  • Die Schutzkleidung muss immer in Kontakt mit der Haut bleiben – Hals/Handgelenke oder Tragen eines Erdungsarmbands.
  • Tragen des Namensschildes verboten

Diese Anforderungen sind in einigen sauerstoffreichen Atmosphären oder in einigen ATEX Gas-/Staubzonen möglicherweise nicht ausreichend. Dieser Standard ist für den Schutz gegen Spannung nicht geeignet.

Grafik auf Standard 1149-5

Was sagen die Vorschriften?

Richtlinie 1999/92/EG – Anhang 2 – Teil 3

Zur Vermeidung von Zündgefahren gemäß Artikel 3 sind auch elektrostatische Entladungen zu berücksichtigen, die von den Arbeitnehmern oder der Arbeitsumgebung als Ladungsträger oder -erzeuger ausgehen. Die Arbeitnehmer müssen mit geeigneter Arbeitskleidung aus Materialien ausgestattet sein, die keine elektrostatischen Entladungen erzeugen, die explosionsfähige Atmosphären entzünden können.

EU-Verordnung 2016/425- Klausel 2.6

PSA zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.

ATEX-Visual zur Identifizierung von PSA mit der Norm 1149-5 aus dem Cepovett-Sortiment

ATEX-Zonen, gefährdete Berufe

  • Transporte, Lagerung von explosiven oder brennbaren Stoffen
  • Reinigung von Tanks, Silos, Containern, die explosive oder brennbare Stoffe enthalten haben
  • Silos (Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie, Zementwerke…)
  • Chemie, Petrochemie, Zubereitungen (Farben, Lösungsmittel…)
  • Kunststoffverarbeitung
  • Energie (Wärmekraftwerke, Gasspeicherung und -verteilung)
  • Holzsektor (Sägewerke, Tischlereien)
  • Alkohol (Destillerie)
  • Metallurgie (Hochöfen, Kokerei)
  • Bergbau und Steinbrüche
  • Industrien, die Erdgas einsetzen oder verwenden
  • Tankstellen, Autowerkstätten
  • Kunst und Unterhaltung (Pyrotechnik, Film, Theater)
  • Müllverbrennungsanlagen
  • Pharmazeutische Industrie
  • Nukleare Industrie
  • Ebenfalls gefährdet sind Berufe, die mit Stoffen umgehen, sie lagern oder transportieren wie: Mehl, Zucker, Milch, Kohle, Schwefel, Stärke, Getreide, Holz, Kunststoffe, Metalle…).